Rechtsprechung
LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1 BKGG, § 35 HSchulG BE 1986
Kindergeld - Berufsausbildung - Diplomphysiker - Dissertation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeld; Berufsausbildung; Ausbildung; Diplomphysiker; Dissertation; Vorbereitung; Prüfung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 22.03.1993 - S 22 Kg 2876/91
- LSG Hessen, 22.03.1993 - L 6 Kg 408/93
- LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
- BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94
- BSG - B 10 RKp 11/94 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88
Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts wird Berufsausbildung in einem ursprünglichen Sinne verstanden und das Vorliegen einer solchen Berufsausbildung nur dann angenommen, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt seinem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 = SozR 5870 § 2 Nr. 66, Urteil vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 m.w.N.).Es genügt, daß eine durchlaufene Ausbildung dazu "dient" (BSG Urteil vom 23.08.1989 a.a.O.), Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen.
Der Promotion des Sohnes des Klägers liegt deshalb kein auch nur halbwegs planmäßig ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis (vgl. dazu BSG Urteil vom 23.08.1989 a.a.O.) zugrunde.
- BSG, 12.06.1986 - 10 RKg 17/85
Ausbildungsbeihilfe - Studienabschnitt - Gewährung des Kindergeldes - …
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Dazu gehörten nicht nur Gegenleistungen im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern alle Leistungen, die das Kind dafür erhalte, daß es seine Arbeitskraft für seine Ausbildung einsetze (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 10 RKg 17/85 = SozR 5870 § 2 Nr. 45). - BSG, 08.05.1980 - 8b RKg 11/79
Übergangszeit - Ausbildungsabschnitt - Aushilfsbeschäftigung - Kindergeldanspruch
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Das Bundessozialgericht habe nämlich bereits in seiner Entscheidung vom 8. Mai 1980 (gemeint ist wohl das Verfahren 8 b RKg 11/79 = SozR 5870 § 2 Nr. 17) das Vorliegen eines Gesetzeslücke verneint.
- BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92
Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Der Aufhebung war die Leistungsbewilligung durch die als Verwaltungsakt anzusehende Berechnungsanordnung (vgl. insoweit BSG Urteil vom 29.10.1992 - 10 RKg 4/92) vom 23. April 1990 vorangegangen. - BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines …
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Denn eine solche Entscheidung ist nur in atypischen Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X erforderlich und möglich (BSG Urteil vom 19.02.1986 - 7 RAr 55/84 = SozR 1300 § 48 Nr. 22 m.w.N.). - BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93
Berufsausbildung - Erziehungsgeld
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
In diesen Rechtsgebieten sind von der Rechtsprechung jeweils eigenständige Abgrenzungen dieses Begriffs vorgenommen worden (zusammenfassend vgl. z.B. BSG Urteil vom 3. November 1993 - 14 b REg 3/93 m.w.N.). - BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
Sozialrechtliche Definition des Begriffs "Berufsausbildung" - Anspruch auf …
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts wird Berufsausbildung in einem ursprünglichen Sinne verstanden und das Vorliegen einer solchen Berufsausbildung nur dann angenommen, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt seinem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 = SozR 5870 § 2 Nr. 66, Urteil vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 m.w.N.). - BSG, 21.05.1974 - 7 RKg 8/73
Kindergeld - Rückforderung - Grobfahrlässige Unkenntnis - Entreicherung
Auszug aus LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93
Auszugehen ist dabei von einem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, d.h. die Sorgfaltspflichtverletzung ist anhand der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und Verhalten des Klägers sowie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BSG Urteil vom 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 = SozR 5870 § 13 Nr. 1).